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Für die Sicherheit einer sanitären Installation, insbesondere für die Einhaltung der hygienischen Qualität des Trinkwassers im ganzen Gebäude, ist der Anlagenbesitzer des versorgten Gebäudes verantwortlich.

Die Gebäudetechnikanlagen haben den Anforderungen an die Hygiene, insbesondere den Erfordernissen der Lebensmittelgesetzgebung, den SVGW-Richtlinien und Regelwerken sowie dem heutigen Stand der Technik, der Betriebssicherheit und dem Schallschutz zu genügen. Sie haben zudem den gültigen Werksvorschriften des Netzbetreibers zu entsprechen.

Selbstkontrolle Trinkwasserkontrolle (PDF, 283 KB)
Werksnormen Wasser (PDF, 642 KB)
Werkskizzen (sind momentan in Überarbeitung)

Laieninstallationen

Do-it-yourself-Installationen oder unsachgemäss und mangelhaft ausgeführte Installationen sowie fehlende Sicherheitseinrichtungen können ihre Gesundheit gefährden! Lassen Sie sich von einem ausgewiesenen Fachmann beraten.

 

Weitere Auskünfte erteilt:    Ante Jularic, Telefon 071 424 00 13