Für die Sicherheit einer Elektroinstallation ist gemäss den eidgenössischen Gesetzen und Verordnungen der Liegenschaftsbesitzer verantwortlich. Die Hausinstallationskontrolle dient Ihrer Sicherheit und stellt sicher, dass die elektrischen Installationen gefahrlos betrieben werden können.
Eine Prüfung umfasst
- Sicht
Technische Unterlagen wie Schema, Beschriftung, Raumart, Schutzarten und Materialkontrolle. Abstände, Berührungsschutz, Zugänglichkeit, Brandschutz, Schutzeinstellwerte - Messungen
Isolationswiderstand pro Verteilung/Gruppe, Schleifenimpedanz bzw. min. Kurzschlussstrom, Auslöseprüfung von FI-Schutzeinrichtungen, Niederohmwiderstand PE / PA / ZPA, Netzspannung und Drehfeld, Fehlerspannung, Spannungsabfall - Funktionskontrolle
Zugehörigkeit (Sicherungsgruppen), Schaltgeräte wie LS / MS / FI usw., Sicherheitseinrichtungen wie NOT- Aus usw. - Protokoll
Angaben und Messwerte auf Sicherheitsnachweis
Was wird wann geprüft
Neuinstallationen und grössere Installationserweiterungen werden nach deren Fertigstellung einer Abnahmekontrolle unterzogen. Für die periodischen Installationskontrollen gelten die folgenden Zeitintervalle:
alle 20 Jahre | Installationen in Wohn- und Bürobauten. | |
alle 10 Jahre | Installationen in nassen oder feuergefährdeten gewerblich genutzten Räumen, Werkstätten, Landwirtschaftsgebäude, Kirchen und Museen. | |
alle 5 Jahre | Installationen in korrosionsgefährdeten sowie in besonders warmen oder kalten Räumen, in Betriebsräumen und Labors von Industrie und Gewerbe, in Räumen mit Menschenansammlungen (Warenhäuser, Theater, Kinos, Spitäler, Tanzlokale, Schulhäuser usw.). Dazu kommen Campingplätze und Bootsanlegestellen. | |
jährlich | Installationen auf Baustellen, Jahrmärkten, in medizinisch genutzten Operationsräumen sowie in explosionsgefährdeten Räumen. |
Laieninstallationen
Do-it-yourself-Installationen können lebensgefährlich sein! Fragen Sie einen Fachmann!
Weitere Auskünfte erteilt: | Michael Böckli, Telefon 071 424 00 12 Michael.boeckli(at)tgb.swiss |